Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 42

FR nebeneinander

Diese Nummer bezeichnete mehrere Artikel ohne Zusammenhang untereinander : die Koordinierung vom 17. Februar 1994 hat den gesamten Text neu nummeriert. Jede Linie wird gesondert dargestellt.

Artikel 42 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 76 seither

  1. 7. Februar 1831

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les Chambres ont le droit d’amender et de diviser les articles et amendements proposés.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

  2. 17 février 1994

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 76

    42 — umnummeriert zu 76

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les Chambres ont le droit d’amender et de diviser les articles et les amendements proposés.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

Artikel 32 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 42 seither

  1. 7. Februar 1831

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 32

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    Les membres des deux Chambres représentent la nation, et non uniquement la province ou la subdivision de province qui les a nommés.

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  2. 8 mai 1993 au Moniteur Belge (promulgué le 5 mai)

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 32

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les membres des deux Chambres représentent la Nation et non uniquement ceux qui les ont élus.

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  3. 17 février 1994

    32 — umnummeriert zu 42

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les membres des deux Chambres représentent la Nation et non uniquement ceux qui les ont élus.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen