Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 123

FR nebeneinander

  1. 7. Februar 1831

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    La mobilisation de la garde civique ne peut avoir lieu qu’en vertu d’une loi.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

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