Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 35

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  1. 7. Februar 1831

    On ne peut être à la fois membre des deux Chambres.

    Men kan niet tegelijk lid van beide Kamers zijn.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

  2. 17 février 1994

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 49

    35 — umnummeriert zu 49

    On ne peut être à la fois membre des deux Chambres.

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    On ne peut être à la fois membre des deux Chambres.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

Diese Nummer bezeichnete einen anderen Artikel — vollständige Geschichte