Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 6

FR nebeneinander

Diese Nummer bezeichnete mehrere Artikel ohne Zusammenhang untereinander : die Koordinierung vom 17. Februar 1994 hat den gesamten Text neu nummeriert. Jede Linie wird gesondert dargestellt.

Artikel 6 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 10 seither

  1. 7. Februar 1831

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Il n’y a dans l’État aucune distinction d’ordres.

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les Belges sont égaux devant la loi; seuls ils sont admissibles aux emplois civils et militaires, sauf les exceptions qui peuvent être établies par une loi pour des cas particuliers.

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  2. 17 février 1994

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 10

    6 — umnummeriert zu 10

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Il n’y a dans l’État aucune distinction d’ordres.

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les Belges sont égaux devant la loi; seuls ils sont admissibles aux emplois civils et militaires, sauf les exceptions qui peuvent être établies par une loi pour des cas particuliers.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

Artikel 2 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 6 seither

  1. 7. Februar 1831

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 2

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    Les subdivisions des provinces ne peuvent être établies que par la loi.

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  2. 17 février 1994

    2 — umnummeriert zu 6

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les subdivisions des provinces ne peuvent être établies que par la loi.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen