Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 6

FR nebeneinander

  1. 7. Februar 1831

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 2

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les subdivisions des provinces ne peuvent être établies que par la loi.

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  2. 17 février 1994

    2 — umnummeriert zu 6

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les subdivisions des provinces ne peuvent être établies que par la loi.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

Diese Nummer bezeichnete einen anderen Artikel — vollständige Geschichte